und wußte was ich da unterschreibe.
Auch wir haben damals die Information von dem Notar erhalten, dass die Ehe im Sharh El Akari registriert und legalisiert werden kann.Aber nicht zu verwechseln mit der Legalisation der offiziellen Heiratsurkunde für Deutschland.
Das Papier hat es uns in Hurghada,Sharm und Cairo immer ermöglicht eine Wohnung zu mieten.Außerdem galt es als Vorlage in Museen etc.um ägyptische Eintrittsgelder zu bezahlen.
Habe in einem post gelesen,Vorsicht geboten bei Eherecht und Erbe ...
Wird die Ehe in Ägypten gelebt, kommt dort das Landesrecht zur Geltung.Wird sie hier in D gelebt, natürlich unser Ehe,-und Erbrecht.
Ein Muslim darf keine Christin beerben, darüber gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesgericht.Die Europäerin, die in ET lebt,vererbt nach ägyptischem Recht alles ihrem Mann, doch aber nur das Vermögen, dass sie auch dort hat.
Weder in einer Urfi-Ehe noch in einer offiziellen darf der muslimische Ehemann seiner europäischen Ehefrau die Ausreise verbieten, wenn sie denn dann Christin ist.Bei einer Muslima sieht das jedoch anders aus.
Fiel mir nur gerade mal so ein ........Statistik: Verfasst von maylove — 19.6.2008, 21:17
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