sehr gut, dass du dieses Thema noch einmal aufgegriffen hast .....
Für jede Ehe, die in Ägypten geschlossen wird und dort auch gelebt wird, sind diese Eheverträge absolut unerlässlich, da diverse Vertragspunkte das Leben, die Rechte und auch die finanzielle Versorgung nach einer Scheidung regeln. Nach einer Scheidung in Ägypten kann eine geschiedene Frau keine Unterhaltsansprüche mehr bei ihrem Exmann geltend machen. Auch ist zu bedenken, dass der Ehemann beim Tod seiner Frau das alleinige Erbrecht besitzt.
Wichtig zu erwähnen ist auch noch, dass diese Eheverträge vor der Eheschließung bei einem Notar abgeschlossen werden sollten. Bei binationalen Eheschließungen können die Vertragspunkte direkt bei der Vertragsunterzeichnung im Sharh El Akari vorgenommen werden. Nachträgliche Eheverträge sind nicht mehr möglich.
Da Ägypter Eheverträge und die "harten" Verhandlungen der Vertragspunkte gewohnt sind, sollte die europäische Ehefrau, falls die Ehe in Europa gelebt wird, auch in ihrem Heimatland auf einem Vertrag bestehen. In Deutschland sind im Gegensatz zu Ägypten Eheverträge auch nach der Eheschließung noch möglich.
Das Ehe,-und Erbrecht wird in dem Land angewendet indem die Ehe auch gelebt wird.
L.G., mayloveStatistik: Verfasst von maylove — 18.9.2008, 18:31
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