Damit soll nun Schluss sein. Ab 1. Januar 2011 darf nur noch heiraten, wer sich rechtmässig in der Schweiz aufhält. Beweisen kann er das schriftlich - je nach Fall etwa durch Vorweisen des Ausländerausweises oder des gültigen Visums. Die Vorschriften gelten auch für hängige Verfahren.
Die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuchs geht auf eine parlamentarische Initiative von SVP-Präsident und Nationalrat Toni Brunner zurück.
Eine gesamtschweizerische Statistik zur Anzahl aufgedeckter Scheinehen gibt es nicht. Einen Eindruck vermitteln aber die Zahlen aus dem Kanton Zürich: Von 3500 Ehen, die 2008 unter die Lupe genommen wurden, stellten sich 500 als Scheinehen heraus.
Eine «komplexe» Sache
Eine zentrale Rolle im Kampf gegen solche Fälle kommt ab Januar den Zivilstandsbeamten in den Kantonen zu. Sie sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet zu überprüfen, ob der rechtmässige Aufenthalt nachgewiesen ist. Dazu können sie unter anderem auf ZEMIS, das Zentrale Migrationsinformationssystem, zugreifen.
Kann ein Ehewilliger nicht beweisen, dass er sich legal in der Schweiz aufhält, muss das Standesamt die Trauung verweigern - und die Identität des oder der Betroffenen der zuständigen Ausländerbehörde melden.
«Wir können noch nicht abschätzen, wie viel Zeit die Abklärungen in Anspruch nehmen werden», sagt Roland Peterhans, Präsident des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen, der Nachrichtenagentur SDA. «Sind es fünf Minuten oder zwei Stunden am Tag?» Die Sache sei äusserst «komplex», sagt Peterhans, Leiter des Stadtzürcher Zivilstandsamts.
Nicht immer sei die Abklärung einfach. Liegt ein gültiger Ausländerausweis oder ein gültiges Visum vor, ist die Sache eindeutig. Doch in anderen Fällen werde man recherchieren und rechnen müssen, ob jemand den richtigen Visumstyp hat oder ob das Visum zum fraglichen Zeitpunkt noch gültig ist. Zumindest in Zürich wird das Personal dafür nicht aufgestockt.
Dschungel von Merkblättern
Vorschriften gilt es allerdings unzählige zu beachten: Allein zu den Visumsvorschriften finden sich auf der Website des Bundesamts für Migration über 70 Dokumente - von den Vorschriften nach Staatsangehörigkeit bis zur Liste der konsultationspflichtigen Länder.
Fachleute des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen haben daher die Verantwortlichen der Kantone geschult, und diese wiederum geben ihr Wissen an die Zivilstandsämter weiter.
Allerdings ist laut Roland Peterhans auch denkbar, dass sich illegal Anwesende von der drohenden Meldung an die Ausländerbehörde abschrecken lassen und gar nicht erst auftauchen. Bereits heute würden sich die meisten Ehewilligen vor der Trauung nach den Bedingungen erkundigen.
Andere Länder, gleiche Sitten
Die Schweiz ist mit der neuen Regelung in Europa nicht allein: Auch Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Grossbritannien haben ähnliche Gesetze.
Laut Bundesamt für Statistik waren von den rund 42 000 Ehen, die 2009 in der Schweiz geschlossen wurden, knapp 36 Prozent binationale Ehen.
Quelle: 20minStatistik: Verfasst von Hadiyati — 28.12.2010, 01:36
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