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Generelle Empfehlungen des EDA Schweiz - againstbezness

Generelle Empfehlungen des EDA Schweiz

Moderatoren: hanne, Sina, Hadiyati

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Hadiyati
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Generelle Empfehlungen des EDA Schweiz

Beitragvon Hadiyati » 08.3.2008, 13:58

Wenn einer eine Reise tut...
Damit Sie von Ihrer nächsten Auslandreise möglichst nur Erfreuliches berichtenkönnen, empfehlen wir Ihnen, diese Broschüre vor der Reise zu lesen.
Wir haben sie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizeiwesen (EJPD)und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (EVD) verfasst.
Sie finden darin Ratschläge und Auskunft darüber, wie Ihnen unsere
diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Falle von Schwierig- keiten beistehen können.

In diesem Sinne:
Gute Reise
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Tipps für die Vorbereitung der Auslandreise
Studieren Sie Reiseliteratur, Kartenmaterial, Reiseprospekte und -Informationen über Ihr Ferienland. Surfen Sie im Internet. Konsultieren Sie die Reisehinweise des EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise). Mit einem Reiseführer (und Wörterbuch) ausgerüstet finden Sie sich besser in Ihrem Gastland zurecht.

Formalitäten
Ist Ihr Reisepass noch mehr als sechs Monate über den vorgesehenen Aufenthalt in einem fremden Land gültig? Sehen Sie Ihrem Foto noch ähnlich? Sind auch Ihre Kinder mit den nötigen Reisepapieren ausgerüstet oder in den Elternpässen eingetragen? Identitätskarten werden meist nur in westeuropäischen Ländern anerkannt.
Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Sie ein Einreise- oder Transitvisum, eventuell ein Ausreisevisum, des Reiselandes benötigen.
Klären Sie ab, ob eine Impfung für Ihr Reisegebiet obligatorisch oder empfohlen ist.

Gesundheit
Informieren Sie sich über die Prophylaxe-Möglichkeiten (Impfungen,
Hygieneverhalten) für gefährliche Erkrankungen, wie: HIV (Aids), Malaria, Typhus, Gelbfieber, Cholera, Bilharziose, Darmparasiten (Amöben, Fadenwürmer) etc.

Merken Sie sich für Reisen in tropische Länder:
Nur abgekochtes Wasser trinken.
Auf Eiswürfel in Getränken verzichten. Keinen Salat, kein Speiseeis und keine ungeschälten Früchte essen.
Es ist empfehlenswert, vor Reisen in Länder mit extremem Klima einen Arzt zu konsultieren. Falls Sie ein Medikament benötigen, nehmen Sie genügend Vorrat, das Arztrezept und den Prospekt für Ihr Medikament mit (Medikamente werden nicht überall unter dem gleichen Handelsnamen verkauft). Die Mitnahme von Einwegspritzen für den Notfall ist zur Verhütung von gefährlichen, über das Blut übertragbaren Krankheiten (Gelbsucht, Aids) zu empfehlen.
Denken Sie an Ihre Reservebrille. Beschaffen Sie sich ein ärztliches Zeugnis, falls Sie unter Allergien leiden oder gewisse Medikamente nicht vertragen. In Notfällen könnte auch Ihr Blutgruppenausweis hilfreich sein.
Weitere Hinweise enthält der "Medizinische Reiseratgeber" für Reisen und
Aufenthalte in tropischen Ländern, der bei der Schweizerischen Stiftung für Gesundheit 'RADIX – Gesundheitsförderung' in Zürich bezogen werden kann.

Geld
Beachten Sie unbedingt die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Reiselandes für Bargeld und Zahlungsmittel. Auskünfte erteilen die Banken. Beschaffen Sie sich rechtzeitig die Reisezahlungsmittel (Noten, Reisechecks, Postcard, Kreditkarten). Kontrollieren Sie das Ablaufdatum der Check-Karten.
Beschaffen Sie sich rechtzeitig neue Karten. Informieren Sie sich über die Akzeptanz Ihrer Zahlungsmittel im Reiseland. Nehmen Sie genügend Geld oder Reisechecks mit. Mittellosigkeit kann zur Verweigerung der Einreise in ein Land führen.

Zoll
Erkundigen Sie sich nach den Einfuhrvorschriften Ihres Reiselandes und nach den Zollvorschriften für die Rückkehr in die Schweiz. Die Broschüre "Einfach durch den Schweizer Zoll" kann bei der Eidgenössischen Zollverwaltung in Bern oder bei den Zollkreisdirektionen bezogen werden.

Reisen mit dem Auto
Fordern Sie bei Ihrem Fahrzeugversicherer die grüne Versicherungskarte an.
Überlegen Sie sich den Abschluss einer Ferienkasko- und einer Rechts- schutzversicherung. Erkundigen sie sich bei den Automobilverbänden
nach dem Nutzen eines Schutzbriefes (Pannenhilfe im In- und Ausland,
Rücktransport von Personen und Fahrzeug bei Unfall und Krankheit etc.).
Klären Sie ab, ob ein internationaler Führerschein und besondere Zoll- papiere (Triptyk, Carnet de passage) nötig sind. Informieren Sie sich über die Verkehrsvorschriften des Reiselandes (Gurtenobligatorium, Promille-Grenze, Höchstgeschwindigkeiten usw).

Tiere, Tierprodukte, Artenschutz
Beachten Sie die Veterinär- und Artenschutz-Vorschriften des Reiselandes und der Schweiz. Beim Bundesamt für Veterinärwesen in Bern-Liebefeld ist das Merkblatt "Führen Sie Tiere oder Waren mit - Fleisch, Elfenbein, Pelze, Reptilienleder...?" erhältlich.

Für alle Fälle
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenkasse für Behandlungen im Ausland
aufkommt und in welchem Ausmass. Überlegen Sie sich den Abschluss einer Reiseversicherung.
Die Reiseversicherungsbranche bietet u.a. folgende Möglichkeiten an:
- Gepäckversicherung
- Annullierungskostenversicherung
- Flugunfallversicherung
- Reiseunfall- und Reiseerkrankungsversicherung
(Unfall oder Erkrankung im Ausland, erhöhte Arzt- und Spitalkosten,
Rückführung, Suchaktionen, Todesfallkosten)
- Schutzbriefe (Automobilverbände)
- Flugambulanzen (Gönnerbeiträge etc.)
Beachten Sie auch, dass beim Bezahlen von Reisekosten (Flugtickets, Bahn- und Busbillette, Schiffspassagen etc.) mit gewissen Kreditkarten eine Reiseunfallversicherung inbegriffen ist.
Notieren Sie Ihre Pass-Nummer und die Nummer Ihrer Flugtickets, Ihrer
Kreditkarten und Reisechecks, die Telefon-Nummern Ihrer Angehörigen, der Reiseversicherung (mit Policen-Nummer) und der Rettungsflüge anbietenden Organisationen sowie der schweizerischen Vertretungen im Reiseland in Ihren Taschenkalender. Ihre nächsten Angehörigen sollten nicht nur Ihre Ferienadresse, sondern auch Ihre Reiserouten und Zwischenstationen, Ihren Wagentyp und die Autonummer kennen.

Um bei Passverlust gewappnet zu sein, hilft es, wenn Sie die ersten vier SeitenIhres Passes fotokopieren und separat mitführen, zusammen mit aktuellen Ersatzfotos und einem weiteren Ausweis (Identitätskarte).
Sofern Sie eine Expedition planen, sollten Sie die Route im Voraus unserem Departement oder direkt der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung schriftlich bekanntgeben.

Nota bene
Eine Checkliste, was Sie alles mitnehmen wollen und was zu Hause vor der Abreise nicht vergessen werden sollte, erleichtert Ihre Reisevorbereitung.

Tipps für den Aufenthalt im Ferienland
An der Grenze
Halten Sie sich an die Einfuhrvorschriften. Nicht nur alkoholische Getränke, auch politische, pornographische oder sogar religiöse Literatur führen in manchen Ländern zu Schwierigkeiten bei der Einreise. Führen Sie keine Schuss- oder Stichwaffen mit sich.
Tragen Sie nie Gegenstände für andere Personen durch den Zoll. Ihre Hilfsbereitschaft könnte missbraucht werden (Drogen, Waffen usw.).
Nehmen Sie auch keine unbekannten Fahrgäste mit Gepäck über die Grenze mit. Versuchen Sie nie, einen Zöllner zu bestechen oder den Durchgang beim Zoll gewaltsam zu erzwingen.
Hände weg von Drogen. Schon kleine Mengen können Sie ins Gefängnis bringen.
In vielen Ländern drohen schwerste Haftstrafen oder gar die Todesstrafe.

Für einen sorglosen Aufenthalt
Deponieren Sie Wertgegenstände und Ihren Bargeldvorrat im Hotelsafe.
Beachten Sie, dass in den meisten Ländern der Pass oder die Identitätskarte auf der Person getragen werden muss.
Wechseln Sie Ihr Geld immer bei einer Bank, einer autorisierten Wechselstube oder im Hotel. Verlangen Sie Quittungen/Abrechnungen und bewahren Sie diese bis zur Ausreise auf. Wechselgeschäfte bei Schwarz- händlern könnten Sie in arge Schwierigkeiten bringen.
Bargeld gehört nur in kleinen Mengen in Hand- oder Hosentasche. Geldgürtel oder auf dem Körper getragene Stoff-/Lederetuis schützen vor Taschendieben.
Checkkarte und Checks gehören nicht in dieselbe Tasche.
Sie wollen als Tourist/Touristin nicht unangenehm auffallen
Halten Sie sich an die öffentliche Ordnung und an die Gesetze. Respektieren Siedie einheimischen Sitten, Gewohnheiten und Bräuche. Enthalten Sie sich abschätziger oder rassistischer Äusserungen. Bedenken Sie, dass mit der Prostitution oft nicht nur Risiken für Sie, sondern auch Nachteile für die Betroffenen verbunden sind. Begegnen Sie den Gastgebern mit überlegtem Verhalten, anständiger Kleidung und freundlichem Auftreten.

Fotografieren
Seien Sie vorsichtig. Je nach Land können Ihnen Aufnahmen von Bettlern,
Elendsvierteln, Brücken, Eisenbahnlinien, Lokomotiven, Flughäfen und
Flugzeugen, Hafen- und Militäranlagen oder öffentlichen Gebäuden zum
Verhängnis werden. Nehmen Sie Rücksicht auf Einheimische. Respektieren Sie deren Wunsch, wenn sie nicht oder nur gegen Trinkgeld fotografiert werden möchten.

Einkaufen
Erkundigen Sie sich vor dem Kauf von Kunst- oder Kultgegenständen (Möbel, Vasen, Skulpturen, Ikonen, Gemälde, Teppiche, Waffen usw.), ob sie erworben und auch ausser Landes gebracht werden dürfen.

Arbeiten
Versuchen Sie nie, als Tourist/Touristin ohne Arbeitsbewilligung eine Stelle
anzutreten. Es ist Touristen meist strikte verboten, eine bezahlte Arbeit
anzunehmen, auch wenn diese nur von kurzer Dauer ist. Weitere Auskünfte erteilt die Sektion Auswanderung und Stagiaires des EJPD/Bundesamt für Ausländerfragen.

Aufenthaltsort
Falls Sie über längere Zeit im Ausland weilen und dabei noch mehrere Länder bereisen, sollten Sie Ihre Angehörigen regelmässig benachrichtigen und Ihren Aufenthaltsort und die geplante Reiseroute bekanntgeben. Sinnvoll ist auch, von Zeit zu Zeit zu Hause anzurufen.

Schweizer Radio International (SRI)
SRI ist weltweit auf Kurzwelle und europaweit zusätzlich via Satellit ASTRA zu empfangen. Ein Programmheft, erhältlich bei SRI in Bern, gibt weitere Auskünfte.

Euromessages-Rückrufdienst
SRI sendet die bei der Informationszentrale des TCS (Tel. 022/417.24.24)
eingehenden dringlichen Mitteilungen für Touristen in Europa und angrenzende Gebiete. Hinweise betr. Sendezeiten und Frequenzen sind bei SRI erhältlich. In Ausnahmefällen überträgt SRI Aufrufe für Schweizerinnen und Schweizer in anderen Kontinenten sowie Mitteilungen des EDA für Mitbürgerinnen und Mitbürger in Krisengebieten.

Wenn etwas passiert...
Bei einem Passverlust oder Diebstahl lassen Sie sich vom zuständigen
Polizeiposten eine Bestätigung ausstellen.
Wenn Sie in Schwierigkeiten geraten, bleiben sie ruhig. Leisten Sie nie
Widerstand gegen die Staatsgewalt, aber bestehen Sie auf Ihrem Recht, die nächste schweizerische Auslandvertretung informieren zu können.
Falls Sie von einer Katastrophe (z.B. Flugzeugabsturz, Erdbeben,
Eisenbahnunglück usw.) in Ihrem Ferienland hören: Teilen Sie Ihren Angehörigen am besten sofort telefonisch mit, dass Sie wohlauf sind. Ihre Lieben daheim machen sich oft viel mehr Sorgen um Sie, als Sie meinen.
Sie brauchen Hilfe?
Wenn Selbsthilfe nicht mehr genügt, sollten Sie sich an die zuständige
schweizerische Auslandvertretung (Botschaft, Konsulat) wenden. Die Bemühungen der Botschaft oder des Konsulats bestehen in erster Linie darin, Ihnen wieder auf die eigenen Füsse zu helfen.
Bitte erwarten Sie aber nichts Unmögliches.

Möglichkeiten und Grenzen der Hilfeleistung einer schweizerischen Auslandvertretung
Was Sie erwarten können:
Unsere Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate können
- bei Passverlust (nach telegrafischer Rückfrage in der Schweiz) ein neues
Reisedokument ausstellen. Die Abklärungen können einige Tage in Anspruch
nehmen, insbesondere wenn ein Wochenende dazwischen liegt;
- Sie bei der Geldbeschaffung beraten und Ihnen dabei behilflich sein;
- eine (rückzahlbare) finanzielle Überbrückungshilfe in Notfällen gewähren, sofern keine anderen Möglichkeiten offen stehen;
- unverbindlich die Adressen von Ärzten, Spitälern und Anwälten vermitteln;
- Sie wenn nötig im Spital besuchen;
- dringende Nachrichten an Sie oder Ihre Angehörigen weiterleiten;
- bei einer Verhaftung intervenieren, falls die Haftbedingungen (Zelle,
Verpflegung, ärztliche Betreuung) unzureichend sind; sofern erwünscht, die Angehörigen informieren, einen Rechtsanwalt unverbindlich und auf Kosten des Inhaftierten vermitteln und den Häftling im Gefängnis besuchen;
- Nachforschungen nach Vermissten in die Wege leiten;
- in einem Todesfall die Angehörigen über die Sektion für konsularischen Schutz des EDA informieren;
- Rücktransporte von Kranken, Verletzen oder Verstorbenen koordinieren bzw. organisieren.

Worauf Sie sich nicht verlassen sollten:
Die schweizerischen Vertretungen im Ausland sind in ihrer Aufgabenerfüllung an völkerrechtliche Normen gebunden, wie sie sich vor allem aus den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen ergeben. So können die Konsulate und Botschaften z.B. weder als Bank noch als Postamt tätig sein.
Sie sind nicht in der Lage, eigene polizeiähnliche Untersuchungen zu führen, sich in ein hängiges Gerichtsverfahren einzumischen oder Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die gegen das Gesetz verstossen haben, ohne Gerichtsverfahren zu befreien.
Zudem können unsere Vertretungen keine Geldbeträge für die Weiterreise und die Hotelkosten zur Verfügung stellen. Es ist ihnen auch nicht möglich, Mittel für Auslagen bei einem Todesfall, für Kautionen und Anwalts- honorare bei Haftfällen sowie für Geldstrafen vorzuschiessen.
Die Entsendung eines Konsularbeamten oder einer Konsularbeamtin an den Flughafen zur Verlängerung der Gültigkeit eines Passes ist natürlich auch nicht möglich.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Hilfeleistungen meist nicht unentgeltlich erfolgen können. Botschaften und Konsulate müssen für bestimmte Dienstleistungen Gebühren erheben und die entstandenen Auslagen in Rechnung stellen.
Die schweizerischen Auslandvertretungen helfen aber in Notfällen gerne. Dazu sind sie nicht nur verpflichtet, sondern dies entspricht auch ganz der humanitären Tradition unseres Landes.

Adressen auf einen Blick
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Sektion für konsularischen Schutz
Bundesgasse 32, 3003 Bern
(031) 322 44 52
http://www.eda.admin.ch

Bundesamt für Ausländerfragen
Sektion Auswanderung und Stagiaires
Quellenweg 15, 3003 Bern-Wabern
(031) 322 42 02
http://www.auslaender.ch

Bundesamt für Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 161, 3097 Liebefeld
(031) 323 85 09 (Ein-/Ausfuhr Wildtiere)
(031) 323 85 24 (Ein-/Ausfuhr Haustiere)
http://www.bvet.admin.ch

idgenössische Zollverwaltung, Information
Monbijoustr. 40, 3003 Bern
(031) 322 65 11 (allg. Auskünfte)
http://www.zoll.admin.ch

RADIX Gesundheitsförderung
Stampfenbachstrasse 161, 8006 Zürich
(01) 360 41 00
http://www.radix.ch

Schweizer Radio International (SRI)
Kundendienst
Postfach, 3000 Bern 15
(031) 350 92 22
http://www.swissinfo.org

Persönliche Notizen
Notieren Sie sich hier die wichtigsten Angaben für den Fall des Verlustes IhrerReisepapiere und der Zahlungsmittel.

PASS/IDENTITÄTSKARTE
Nr.:
...............................................................................................................................
Ausstellungsdatum
und Ort:..................................................................................................................
ausstellende Behörde:.............................................................................................
BANK
KontoNr.:.................................................................................................................
Karte
Nr.:.........................................................................................................................
Tel. 24-Stunden-
Service:...................................................................................................................
DIE POST
Konto
Nr.:.........................................................................................................................
Karte
Nr.:.........................................................................................................................
Tel.
Postcheckamt:.........................................................................................................
Grüne
Nummer:.................................................................................................................
KREDITKARTE
Gesellschaft:............................................................................................................
Karte
Nr.:.........................................................................................................................
Tel. 24-Stunden-
Service:...................................................................................................................

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